Da die Erstellung eines Kostenvoranschlages oftmals mit großem Aufwand verbunden ist ( Beratung vor Ort, Ausmessen, Bemustern, div. Behördenwege, Fahrtkosten, etc. ) müssen wir ein entsprechendes Entgelt dafür in Rechnung stellen.
Darum sind "Kostenvoranschläge bei uns entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.“